Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.